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Düsseldorf

Badeverbot im Rhein: Meerbusch macht es jetzt wie Düsseldorf und Neuss


Höchstens bis zum Knöchel im Rhein
Meerbusch macht es beim Badeverbot wie Düsseldorf

Von dpa
Aktualisiert am 19.08.2025Lesedauer: 2 Min.
Kontrollmaßnahmen für Badeverbot am RheinVergrößern des Bildes
Warnschild am Rhein (Archivbild): Düsseldorf, Neuss und Meerbusch haben ein striktes Badeverbot im Rhein erlassen. (Quelle: Christoph Reichwein/dpa/dpa-bilder)
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In NRW ist der Rhein ein Schwerpunkt der tödlichen Badeunfälle. Mehrere Kommunen ziehen jetzt mit Badeverboten, hohen Geldbußen und massiven Kontrollen die Notbremse.

Ein strenges Badeverbot im Rhein gilt jetzt bereits in drei Städten Nordrhein-Westfalens. Nach den Verboten in Düsseldorf und Neuss ist auch in Meerbusch eine ähnlich formulierte Regelung in Kraft getreten. Nur noch bis zum Knöchel im Wasser ist an den langgestreckten Rheinufern der jeweiligen Städte demnach erlaubt. Hintergrund sind eine gestiegene Zahl an Badeunfällen und Einsätze der Rettungskräfte.

Die Mitarbeiter der Ordnungsämter sollen verstärkt Präsenz zeigen und dem Badeverbot Nachdruck verleihen. Verstöße gegen das Badeverbot werde als eine Ordnungswidrigkeit geahndet und können den Angaben zufolge mit bis zu 1.000 Euro Geldbuße bestraft werden. Das gilt für alle drei Kommunen. Weitere Städte könnten dem Beispiel von Düsseldorf folgen. Krefeld prüft derzeit eine Umsetzung. In Köln soll der Stadtrat Anfang September darüber entscheiden.

Badeverbot im Rhein: Fluss ist unberechenbar

"Im Rhein baden ist wie Blümchen auf der Autobahn pflücken", hatte jüngst eine Sprecherin der Wasserschutzpolizei die Gefahr verdeutlicht. Strömungen, Strudel, Schiffsverkehr und plötzlich abfallende Uferbereiche machten den Fluss unberechenbar – auch für geübte Schwimmer.

"Wichtig ist, dass wir in allen Anrainerkommunen einheitliche, rechtsverbindliche Regelungen haben, damit Klarheit herrscht", sagte Meerbuschs Bürgermeister Christian Bommers (CDU). Das Badeverbot für die rund elf Kilometer lange Meerbuscher Rheinuferfront zwischen der Krefelder Stadtgrenze im Norden und Düsseldorf-Lörick im Süden sei in enger Anlehnung an das Düsseldorfer Regelwerk formuliert: "Als Baden (…) gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser, zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser", heißt es im Verordnungstext.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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