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Düsseldorf

Düsseldorf: Urteil – Jugendlicher darf nicht zur Haaner Kirmes


Verwaltungsgericht Düsseldorf
Kirmesverbot für gewaltbereiten 16-Jährigen

Von dpa
Aktualisiert am 26.09.2025Lesedauer: 1 Min.
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"Break Dancer" auf einer Kirmes (Archivbild): Ein Jugendlicher bekam für sein Fehlverhalten in der Vergangenheit nun die Quittung. (Quelle: EIBNER/Daniel Lakomski/imago)
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Weil er bei Volksfesten mit Gewalttaten auffiel, darf ein Jugendlicher die Haaner Kirmes in diesem Jahr nicht betreten.

Ein 16-Jähriger aus Haan bei Düsseldorf darf die dortige Kirmes in den kommenden Tagen nicht besuchen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Der Jugendliche hatte vergeblich gegen eine Verfügung der Polizei geklagt (Az.: 18 L 3235/25).

Die Polizei hatte ihm das Betreten des Festgeländes und weiterer Teile der Innenstadt während der bis Dienstag dauernden Kirmes untersagt.

Mehrere Gewalttaten

Die Behörde verwies dabei auf frühere Gewalttaten und Sachbeschädigungen des Jugendlichen bei Volksfesten in Haan. So soll er bei der Haaner Kirmes im Jahr 2023 eine Person geschlagen und mit einer Glasflasche verletzt sowie sich gewaltsam Zutritt zu einer Geisterbahn verschafft und darin randaliert haben.

Zuletzt soll er am vergangenen Wochenende in Wuppertal einen Mann unter Alkoholeinfluss schwer verletzt haben, indem er auf den Kopf des am Boden liegenden Opfers eintrat.

Das Gericht bestätigte die Gefahrenprognose der Polizei. Angesichts seines Verhaltens müsse mit künftigen Straftaten gerechnet werden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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