Gifttiergesetz in NRW Verbot gefährlicher Schlangen soll dauerhaft gelten

Das seit 2021 geltende Gifttiergesetz in NRW soll nach dem Willen der Landesregierung entfristet werden. Die Zahl gefährlicher Schlangen, Spinnen und Skorpione in Privathaushalten ist seit Inkrafttreten des Gesetzes deutlich gesunken.
Die NRW-Landesregierung bringt eine Gesetzesänderung ein, um das befristete Gifttiergesetz dauerhaft gelten zu lassen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz bestätigte diesen Schritt.
Die Zahl gefährlicher Tiere in Privathaushalten ging seit 2021 zurück. Das Landesamt für Verbraucherschutz registrierte im ersten Halbjahr 2021 noch 4.589 Gifttiere in privaten Beständen. Anfang Oktober 2025 waren es nur noch 3.740 Tiere – ein Minus von knapp 850 Tieren.
Rückgang privater Gifttierhalter durch Gesetz
Auch die Zahl der privaten Halter sank von 226 auf 169. Das Gesetz untersagt seit 2021 die Neuanschaffung und Haltung sehr gefährlicher Gifttiere in Privathaushalten. Bisherige Halter genießen Bestandsschutz, wenn sie ihre Tiere bis Ende Juni 2021 angemeldet und versichert haben.
Die Behörden deckten 20 illegale Haltungen mit 250 hochgiftigen Tieren auf – überwiegend Schlangen. Die geplante Änderung, die am Mittwoch in den Landtag kommt, regelt auch den Umgang mit geerbten Gifttieren. Erben können die Haltung fortführen, verzichten oder die Tiere dem Landesamt überlassen.
Ministerium warnt vor Gefahren
Das Ministerium warnt: Ein Biss sehr giftiger Tiere kann zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen. Die private Haltung gefährdet nicht nur die Besitzer selbst, sondern auch andere Menschen. Entwischte Gifttiere sind wegen ihrer geringen Größe und Beweglichkeit schwer wiederzufinden.
Auslöser für das Gesetz war ein Vorfall 2019 in Herne. Eine entflohene Monokel-Kobra löste einen mehrtägigen Großeinsatz aus und zwang zur Evakuierung eines Mehrfamilienhauses.
- Nachrichtenagentur dpa
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